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Sehr geehrter Gast,

wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, daß Sie genau wissen sollen, welche Leistungen wir erbringen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.
Bitte beachten Sie deshalb unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen:

Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Mit der Anmeldung bieten Sie und den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir Ihnen die Buchung in Textform bestätigen. Bei elektronischer Buchung ist der Vertrag mit elektronischer Bestätigung zustande gekommen. Der Anmeldende ist unser Vertragspartner in allen Fragen. Er haftet u. a. für das Entgelt.

2. Der Leistungsumfang ergibt sich aus
a) der Buchungsbestätigung
b) der Angebotsbeschreibung zur vereinbarten Nutzungszeit.

Ist nach Buchungsbestätigung eine Vertragsänderung wegen Leistungsänderung erforderlich, so hat der Vermieter dies dem Mieter nach Bekannt werden des Änderungsgrundes binnen 7 Tagen mitzuteilen. Dies bezieht sich jedoch nur auf wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs.

3. Preisberechnung

Die von uns veröffentlichten Preise sind Brutto-Wochenpreise. Der Wasserverbrauch und Internetzugang sind darin enthalten.
Stromverbrauch (0.31 € / kWh) wird extra berechnet.
Im Preis enthalten ist auch die Raumheizung.
Sonstige Nebenleistungen (z.B. Bereitstellung von Bettwäsche) werden ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.
Tagesmietpreise sind gesondert zu vereinbaren.

4. Bezahlung

Mit Vertragsabschluß ist binnen 14 Tagen eine Kaution fällig (Eingang auf dem Vermieterkonto Nr. 056 9437 055 bei der ING-DiBa BLZ: 500 105 17).
Der Gesamtbetrag ist bis spätestens 30 Tage vor dem Anreisetermin zu Zahlen (Datum des Zahlungseingangs auf dem Vermieterkonto).
Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtbetrag sofort mit Vertragsabschluss fällig.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung haben wir sofort ein besonderes Rücktrittsrecht. Der Zugang zur Ferienwohnung wird Ihnen dann nicht gestattet.

5. Kaution

Die Kaution beträgt 150,- € und ist 14 Tage nach verbindlicher Buchungszusage fällig. Die Rückzahlung erfolgt regelmäßig binnen 21 Tagen nach Ende der Mietzeit, wenn diese unmittelbar bei Abreise vor Ort verechnet werden kann.
Mit der Kaution werden die Verbrauchskosten für Strom verrechnet. Ebenfalls angerechnet werden Aufwendungen für eventuell notwendige Beseitigung von durch den Mieter verursachten Schäden.
Für Gruppen beträgt die Kaution 250,- €.

6. Ein- und Auszug

Wenn nicht anders vereinbart steht Ihnen die Wohnung von samstags 16.00 Uhr bis samstags 10.00 Uhr zur Verfügung

7. Personenzahl

Die Anzahl von 6 Personen darf nicht überschritten werden. Überzählige Personen weisen wir in jedem Fall zurück. Abweichungen von dieser Verfahrenswiese sind schriftlich zu vereinbaren.

8. Übergabe der Mietwohnung

Der Vermieter übergibt bei anreise die Unterkunft in einem gereinigtem Zustand. Der Mieter ist für die Endreinigung und ordnungsgemäße Rückübergabe verantwortlich. Die Endreinigung umfasst:

Im Küchenbereich:
– Reinigung Ablagen, Mikrowelle, Ceranfeld, Spülbecken
– Innenreinigung Spülmaschine, Backofen, Kühlschrank
– Entlerung und Säuberung des Mülleimers
– Reinigung Schrankfront

Im Treppenbereich:
– Wischen von Geländer und Treppe
– Reinigung Teppichplatten

In Wohnbereich, 3 Schlafzimmer und oberer Flur:
– Tische und Stühle reinigen (inkl. abwischen)
– Schränke innen und außen reinigen
– Fußbodenbereich fegen, saugen, wischen
– Teppiche absaugen, Teppichkanten anheben und absaugen
– Kamin säubern, Glasfront reinigen
– Spinnenweben entfernen

Im Bad:
– WC, Waschbecken, Dusche und Stöpsel reinigen
– Spiegel und Ablagen reinigen
– Schränke von innen und außen reinigen
– Fliesenspiegel säubern
– Fensterbank abwischen
– Fußboden fegen und wischen
Waschmaschine innen und außen reinigen

Im Saunaraum:
– WC, Waschbecken, Dusche und Stöpsel reinigen
– Spiegel und Ablagen reinigen
– Fliesenspiegel abwischen
– Schrank innen und außen reinigen
– Fußboden trocknen und wischen (auch innerhalb der Sauna)

Optional kann der Mieter die Endreinigung der Wohnung durch den Vermieter beauftragen. In diesem Falle sind bei Übergabe durch den Mieter lediglich folgende Reinigungsarbeiten durchzuführen:

Im Küchenbereich:
– Entleerung und Säuberung der Mülleimer

In Wohnbereich, 3 Schlafzimmer und oberer Flur:
– Tische und Stühle reinigen (inkl. abwischen)
– Kaminasche entsorgen, Feuerraum des Kamins entleeren

In Bad sowie Saunabereich
– Fußböden trocknen und fegen

Im gesammten Unterkunftsbereich
– grobe, außergewöhnliche Verschmutzungen beseitigen
– Fußböden fegen

9. Schäden

Bei schuldhafter Verursachung von Schäden am Eigentum des Vermieters durch den Mieter verlangen wir Schadensersatz.

10. Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.

11. Nicht beanspruchte Leistungen

Nehmen Sie aus von uns nicht zu vertretenden Gründen Leistungen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung vorher vereinbarter Preise.

12. Ersatzpersonen

Bis zum Anreisetermin können Sie bestimmen, dass ein Dritter für Sie in den Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt widersprechen, wenn wichtige Gründe vorliegen (z. B. behördliche Anordnungen oder gesetzliche Vorschriften).
Im Fall des Eintritts eines Dritten Haften Sie mit ihm als Gesamtschuldner in alten Vertragspunkten.

13. Rücktritt durch den Mieter

Sie können jederzeit vor dem Einzug vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt bedarf der Schriftform.
Dabei entsteht uns folgender Ersatzanspruch:
a) bis 42 Tage vor Mietbeginn – 25 % des Endpreises, max 150,- €
b) ab 41 Tage vor Mietbeginn – 50 % des Endpreises
c) ab 29 Tage vor Mietbeginn – 75 % des Endpreises

14. Rücktritt durch den Vermieter

Der Vermieter kann in folgenden Fällen ohne Fristeinhaltung vom Vertrag zurücktreten:
a) wenn der Mieter oder ein Mitreisender gegen die Vertragsbestimmung verstößt;
b) wenn durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt die angebotene Mietleistung nicht erbracht werden kann.
Erbrachte Teilleistungen sind dann angemessen zu Entschädigen.

15. Nacherfüllung

Ist unsere Leistung nicht vertragsgemäß, können Sie Nacherfüllung verlangen. Diese darf verweigert werden, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

16. Minderung

Für den Zeitraum der nichtvertragsgemäßen Leistung können Sie eine Minderung des Entgeltes verlangen. Dies gilt nur für den Fall, dass Sie Ihre Mitwirkungspflicht entsprechend Punkt 18 des Vertrags erfüllen.
Vor einer Minderung ist dem Vermieter Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

17. Schadensersatz

Sie haben das Recht Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, es sei denn der Mangel beruht auf einem von Vermieter nicht zu vertretenden Umstand.

18. Mitwirkungspflicht

Der Mieter ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen gesetzlicher Festlegungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu verringern bzw. zu vermeiden.
Ansonsten ist der Vermieter berechtigt entsprechende, Ansprüche des Mieters zurückzuweisen.

19. Nutzung des Wellness-Berichs

Für die Nutzung des Wellness-Bereichs durch den Mieter fallen zusätzlich zu den allgemeinen Vertragsbedingungen folgende Festlegungen:
a) Die bei Mietbeginn durch den Vermieter vorgelegten Nutzungshinweise sind unbedingt einzuhalten.
Im Falle der Nichteinhaltung hat der Vermieter ein sofortiges außerordentliches Kündigungsrecht und Schadenersatzanspruch.
b) Für alle dem Mieter oder mitreisenden Personen entstehenden Schäden besteht keinerlei Ersatzanspruch.
c) Für die Endreinigung des Wellnes-Bereichs ist ausschließlich der Mieter zuständig. Gegebenenfalls ist durch den Vermieter ein gesonderter Preis für die Reinigung zu berechnen.

20. Beschränkung der Haftung

Unsere vertragliche Haftung ist auf das dreifache Mietentgelt beschränkt. Dies gilt soweit Ihr Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Ihre Ansprüche sind innerhalb von 21 Tagen nach Vertragsende schriftlich geltend zu machen, es sei denn die sind unverschuldet an der Fristeinhaltung gehindert. Dann verlängert sich die Anzeigefrist entsprechend.
In jedem Fall verfallen Ihre Ansprüche 120 Tage nach Vertragsende.

21. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des Gesamtvertrages zur Folge.